BUXTEHUDER BÜRGER-GEMEINSCHAFT, FREIE WÄHLER

Straßenausbaubeitragssatzung

Was bedeutet das? Bin ich betroffen? Wie bin ich betroffen?

03.03.2016

Einige deutsche Städte und Gemeinden decken ihren Aufwand für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch das Heranziehen der Eigentümer der Anliegergrundstücke in Form eines Baubeitrages. So auch die Hansestadt Buxtehude.

In unserer Stadt ist die Erhebung dieses Baubeitrages in der sogenannten "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Buxtehude" , kurz  - Straßenausbaubeitragssatzung - geregelt.

 

Wer ist betroffen:

Alle Grundeigentümer, deren Grundstück an eine städtische Straße, Weg oder Platz grenzt oder nur von einer solchen erreichbar ist. Hier finden Sie eine Liste der derzeit für eine Sanierung oder einen Ausbau vorgesehenen Straßen [klicK]

 

Wie bin ich betroffen:

Entsprechend der Satzung werden je nach Nutzungsgrad der Straße bis zu 75% der Kosten auf den anliegenden Grundstücks-eigentümer umgelegt. Wichtig ist dabei die Satzung richtig zu lesen! In §4 ist, wie die Überschrift "Anteil der Stadt am beitragfähigen Aufwand" bereits ankündigt, nicht der Anteil der Zuzahlung des Anliegers, sondern der Anteil der Stadt ausgewiesen. Will heißen - die angegebenen z.B. 25 v.H. ist der Anteil der Stadt, 75 v.H. ist der Anteil des Anliegers.

Ein bekanntes Beispiel der Umlagehöhe aus der Hermann-Löns-Str.:  900m² Grundfläche = 21.375,- Euro Zuzahlung durch den Grundstücksbesitzer.

Gegenbeispiel zum Ausbau von Kreisstraßen und Bundesstraßen: Der Ausbau dieser Straßen wird vom Landkreis oder dem Bund aus öffentlichen Mitteln bezahlt.

 

Kann das gerecht sein:

Mehr und mehr Kommunen haben das Ungleichgewicht der individuellen Belastungen erkannt und sind dabei diese Satzungen abzuschaffen oder haben sie bereits abgeschafft. Viele Buxtehuder "Ureinwohner" haben sich vor Jahren den Traum eines eigenen Häuschens erfüllt und entbehrungsreich, neben dem Bau eines Hauses, auch die Erschließungskosten finanziert. Nun nach Jahren stehen sie vor dem Umstand, die erschlossene Infrastruktur erneut finanzieren zu müssen. Zusätzlich kommen sie über die verschiedenen Steuertöpfe natürlich auch für die Erhaltung und den Neubau der Straßen und Wege des Kreises und des Bundes auf, werden also in unangemessener Weise doppelt belastet.

Diese Ungerechtigkeit möchte die BBG/FWG abschaffen. Die Straßen und Wege werden allgemein genutzt, warum also nicht allgemein finanziert?

 

Was kann ich als Einzelner tun:

Jeder Einzelne kann natürlich seinen individuellen Beitrag leisten! Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift bei unserer Bürger-Petition an den Rat der Hansestadt Buxtehude "Straßenbau ist Sache der Kommune" . Eine große Anzahl an Unterschriften ist bereits zusammengekommen. Um etwas zu bewegen zählt jedoch die Beteiligung jedes Einzelnen. Die Termine, wann wir mit Informationsständen in der Stadt unterwegs sind entnehmen Sie bitte unserer Terminliste.

Außerdem hat jeder Einzelne die Möglichkeit die Kommunalpolitik direkt bei der nächsten Wahl zu beeinflussen. Machen Sie ihr Kreuz einfach bei der Partei oder Vereinigung, von der Sie Ihre Belange am besten vertreten sehen ...... wir hoffen durch unsere bisherige Arbeit diese Vereinigung zu sein.

 

Wie kann die Abschaffung gegenfinanziert werden:

Es ist natürlich nicht seriös die Abschaffung von Kostenumlagen zu fordern, ohne eine Antwort auf die Gegenfinanzierung zu haben. Erste Antworten dazu liefern die vielen niedersächsischen Städte und Gemeinden, welche diese Satzungen bereits abgeschafft haben. Dazu gehören unter anderem: Rosengarten, Neu Wulmstorf, Samtgemeinde Hollenstedt, Samtgemeinde Tostedt, Samtgemeinde Lühe, um einige in der Nähe zu nennen. Aber auch größere Orte wie: Emden, Wilhelmshaven oder Winsen (Luhe) kommen ohne die Kostenumlage aus. Übersicht der niedersächsischen Kommunen >>> [klick]

Wie könnte die Finanzierung in Buxtehude gelingen? Einer der Wege wäre eine geringfügige Erhöhung der kommunalen Steuern. Eine entsprechende Anfrage als Grundlage einer entsprechenden Berechnung finden Sie hier [klick] .

Einen anderen möglichen Weg zeigt die Gemeinde Moisburg [klick]
Aber auch der große Nachbar Hamburg macht es vor und schafft den Straßenausbaubeitrag ab [...klick]

Wir halten Sie über den Fortgang aktuell.