Ein einfacher Blick in den "Fahrrad-Salat" der öffentlichen Abstellflächen für Fahrräder zeigt auf den sprichwörtlich ersten Blick, dass es mit der Verkehrssicherheit einiger Fahrräder nicht sehr weit her ist. An vielen Fahrrädern fehlt schlicht jegliche Beleuchtungsanlage --> siehe Foto!
Oft hört man - was ist denn schon dabei, es ist doch nur ein Fahrrad, da ist noch nie etwas passiert. Wirklich - stimmt das? Vielleicht sollte man das an einem Beispiel einmal näher beleuchten:
Ein junger Mensch mit 18 Jahren fährt mit seinem unbeleuchteten Fahrrad im Dunklen auf dem linken Radweg in schneller Fahrt die abschüssige Apenser Straße stadteinwärts und wird an der einmündenden Kellerkuhle von einem vorsichtig an die Straße heranfahrenden Autofahrer übersehen und macht ein Salto über die Kühlerhaube.
Was kann daraus folgen? Hier ein erdachtes - realistisches Szenario:
Gesundheitlich zieht der Radfahrer den Kürzeren, bricht sich die Schulter und trägt einen bleibenden Schaden davon, der die geplante Ausbildung des jugendlichen Radfahrers zunichte macht. Am Auto gibt es einige kleinere Dellen und Kratzer.
Wie sieht das dann aber rechtlich aus? Wer hat Schuld? Wer zahlt - oder auch nicht?
Derselbe Fall mit einem 14 jährigem Kind, hier wird es noch komplizierter.
Wie man an diesem einfachen Beispiel sieht, kann aus der flapsigen Sicht auf die Verkehrssicherheit der Fahrräder ein richtiges Problem erwachsen, was dem Einzelnen, neben viel Geld zu kosten, auch negative Einschnitte in sein Leben bescheren kann. Die Gesundheit kann man sich nicht zurück kaufen. Sehr unglücklich, wenn man dann auch noch unverschuldet beteiligt ist. Es gibt in solchen Fälle immer nur Verlierer.
Die BBG/FWG möchte hier keinesfalls als Bedenkenträger wahrgenommen werden oder die Bürger maßregeln! Es gilt schlicht und ergreifend darum, ein bereits vorhandenes Regelwerk, namens "STVO" so zu leben, dass ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr gewährleistet ist.